Für den gewissenhaften Makler ist die Herbeiführung eines Kaufvertrages mit erheblichem Aufwand verbunden. Dieser reicht von den ersten Gesprächen mit der Verkäuferseite, der Beschaffung aussagefähiger Unterlagen, der Ermittlung des Marktwertes, der Erstellung eines angemessenen Verkaufs Exposés bis hin zur Werbung.
Die Vorgespräche mit Interessenten nehmen breiten Raum ein, schließlich müssen Besichtigungen durchgeführt werden. Verkäufer und Käufer erhalten Verhandlungsunterstützung, der Kaufvertrag wird vor allem hinsichtlich der tatsächlichen Angaben und den sich hieraus ergebenen Konsequenzen geprüft und besprochen. Nicht zuletzt ist der Makler bei der notariellen Beurkundung anwesend.
Diese Leistungen können naturgemäß nur auf Basis eines gesicherten Auftragsverhältnisses erbracht werden.
Selbstverständlich können Sie von einem Vermittler nur dann den vollen Einsatz erwarten, wenn Sie durch eine solide Beauftragung sicherstellen, dass der von ihm betriebene Aufwand nicht vergebens ist. Hierzu gehört auch die Akzeptanz einer Verkäuferprovision.
Dieses wird von vielen Verkäufern, die einen halbherzigen Auftrag mit einigen Wenn und Aber erteilen möchten, nicht berücksichtigt. Sie wundern sich dann, wenn ihr Verkaufsauftrag nicht mit dem gebotenen Nachdruck bearbeitet wird und sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt.
Letztendlich stärken Sie die Verhandlungsposition Ihres Maklers durch eine ordentliche Beauftragung ganz erheblich – und das kommt Ihren eigenen Interessen zugute.
Einer älteren Dame – die ihr Anwesen verkauft hat – gefiel besonders gut, dass ich das notwendige Durchsetzungsvermögen aufbrachte, ihre Interessen in den Verkaufsverhandlungen zu wahren – ohne Rücksicht auf eine schnell zu verdienende Provision.