Bestellerprinzip bei privaten Vermietungen


Was ist passiert?

Der Gesetzgeber hat Mitte 2016 ein Gesetz erlassen, welches festlegt, dass bei der privaten Wohnraumvermietung die Provision von demjenigen gezahlt wird, der den Makler beauftragt.

Es nennt sich das Bestellerprinzip.

Dieses Gesetz betrifft jedoch nur den privaten Wohnungsmarkt im Bereich Vermietung.

Beim Verkauf einer Immobilie und im gewerblichen Vermietungsmarkt ändert sich nichts. Alles bleibt, wie es bisher war. Hier gilt das Bestellerprinzip für Makler nicht.

Was bedeutet dies für Sie als Vermieter?

Wenn Sie als Vermieter die private Wohnungsvermietung einem professionellen Immobilienmakler überlassen möchten, fallen für Sie als Vermieter Kosten in Form einer Maklerprovision an. Diese Maklerprovision können Sie steuerlich geltend machen, indem Sie diese Kosten von den Miet-Einnahmen abziehen.

Warum von Schlapp Immobilien?

Als modernes Immobilienmakler Büro arbeiten wir mit Werkzeugen der Neuzeit, die auch Sie überzeugen werden:

  • Sie können jederzeit nachvollziehen, welche Aktivitäten wir bei der Vermarktung Ihres Objektes verfolgen.
  • Damit die Gefahr von Mietausfällen gemindert wird, wird die Bonität und Zuverlässigkeit eines jeden infrage kommenden Mieters von uns geprüft.
  • Sie sind nicht mit langfristigen Alleinaufträgen an uns gebunden.
  • Wir fertigen auf Wunsch den Mietvertrag für Sie an. Natürlich ist dieser auf dem aktuellen Rechtsstand.
  • Durch unsere tägliche Arbeit am Markt, garantieren wir eine professionelle Arbeitsweise.
  • Eine persönliche Betreuung und Beratung mit allen Geschäftspartnern ist für uns selbstverständlich.

Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Über unser Formular können Sie uns Ihr Objekt anbieten oder nehmen per E-Mail Kontakt zu uns auf: vermieterservice(@)schlapp-immobilien.de

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