Es gibt Dinge, die nie an Wert verlieren. Dazu gehören u.a. Grundstücke und Gebäude in den unterschiedlichsten Regionen. Der Ansprechpartner für alle Fragen, die sich auf diese "Dinge" beziehen, ist der Immobilienmakler. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um einen Beruf, der als selbstständiger Gewerbetreibender ausgeübt wird. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Vermittlung solcher Grundstücke oder Gebäude sowie im Hinblick darauf der Nachweis für einen Miet- bzw. Kaufvertrag. Es gibt die Möglichkeit, den Beruf der Immobilienmakler nach Abschluss einer Ausbildung haupt- oder nebenberuflich auszuüben.
Für die Tätigkeit als Immobilienmakler bedarf es neben einer behördlichen Genehmigung einen Sachkundenachweis. Die Grundlage dafür ist in § 34c der Gewerbeordnung begründet. Bei der Beantragung und vor der Ausbildung zum Immobilienmakler, ist der Nachweis über das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Daher darf für die seriöse Tätigkeit eines Maklers keine Verurteilung hinsichtlich einer Insolvenzstraftat oder aufgrund eines Betrugsdeliktes vorliegen. In Bezug auf den Beruf gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche Regelung für die Ausbildung zum Immobilienmakler. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiwilligen Qualifizierung weiterzubilden. Damit bietet sich nach der Ausbildung zum Immobilienmakler die sichere Basis, nicht für Haftungsfälle zur Verantwortung gezogen zu werden. Am Ende der dreijährigen Ausbildung zum Makler steht der Titel eines Immobilienkaufmannes oder einer Immobilienkauffrau. Während der Ausbildung zum Makler werden alle wesentlichen Grundlagen für die Tätigkeit vermittelt. Selbst vom Immobilienverband Deutschland ist die Berufsausbildung zum Makler anerkannt und wird als Mindestanspruch in Bezug auf die Qualifikation zum Immobilienmakler empfohlen. Auf der anderen Seite steht der Abschluss zum "Geprüften Immobilienmakler", den vereinzelte Einrichtungen als Makler spezifische Schulung anbieten, die nach erfolgreichen Vermittlungen eine Maklerempfehlung nach sich zieht. Die Grundlagen zum Makler werden hängen vom jeweiligen Unternehmen ab, wie die Stellenausschreibung unter Karriere aufzeigt.
Deutlich wird das breite Spektrum vom Beruf des Immobilienmaklers anhand der verschiedenen Vermittlungsobjekte. Diese variieren je nach Lage innerhalb einer Region, wie allein der Blick in Grundbücher verdeutlicht. Es gibt zum einen Einfamilienhäuser in den verschiedensten Lagen oder auch Mehrfamilienhäuser mit den entsprechenden Grundstücken. Ein breites Spektrum bietet sich zudem mit den individuellen Gewerbegrundstücken, für deren Vermittlung nach einem guten Grundstücksgeschäft als Dankeschön eine Maklerempfehlung erfolgt. Dadurch wird wiederum deutlich, dass hier verschiedene Spezialisierungen in Bezug auf die Tätigkeit als Immobilienmakler möglich sind. Sie haben die Möglichkeit, alle Gebäude oder nur eine bestimmte Grundstücksart mit in ihr Aufgabenportfolio aufzunehmen. Neben unzähligen Grundstücken in den verschiedensten Lagen lernen Menschen nach der Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienmakler ständig verschiedene Menschen kennen. Auf diese Weise kommt es zusätzlich nach der Ausbildung zum Immobilienmakler zu einer Erweiterung des Wissensstandes, weil jede Situation bei einem Grundstücksgeschäft anders ausfällt.
Beim Immobilienkaufmann ist dessen Aufgabenspektrum breiter ausgedehnt. Schließlich kommt es im Rahmen der Tätigkeit zur Unterstützung von Immobilienfachleuten mit unterschiedlichsten Spezialisierungen. Ferner erfolgt eine Betreuung von Eigentümern oder möglichen Interessenten. Des Weiteren fällt die Organisation und Durchführung von Besichtigungen der Grundstücke und Häuser in den Aufgabenbereich. Ein Immobilienmakler hält ferner den Kontakt zu Banken und Versicherungen. Zu den weiteren Aufgaben kann nach dem Makler werden außerdem die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes gehören. Viele Aufgaben ziehen als Ergebnis eine Maklerempfehlung nach sich.
Wie bei jeder Tätigkeit wird es bei der Ausübung vom Immobilienkaufmann oder vom Immobilienmakler, nicht ohne Probleme ausgehen. Nicht jeder Kaufvertrag wird gelingen, da es sich ein Käufer oder Verkäufer kurzfristig anders überlegt. Fast scheint es, dass alle Arbeit nach dem Makler werden, für eine gute Maklerprovision umsonst gewesen ist. Doch das sollte niemand von der Weiterarbeit oder vom Entschluss Immobilienmakler werden abhalten, da die nächste Makler Empfehlung schon folgt. Es ist genauso gut möglich, dass ein Immobiliengeschäft gar nicht erst weitergeführt wird, da irgendwelche Baurichtlinien dagegen sprechen. Mitunter geht die schon sicher geglaubte Maklerprovision verloren. Beim Makler werden jedoch regelmäßig Grundstücke vermittelt. Dabei handelt es sich um Aspekte, die in jedem anderen Beruf wie dem Immobilienmakler in anderen Formen vorkommen. Der Fortführung der Tätigkeit nach dem Immobilienmakler werden steht dennoch nichts im Wege. Nach erfolgreicher Vermittlung von Grundstücken oder Gebäuden ist der Dank in Form der Maklerempfehlung oder der Maklerprovision bald wieder spürbar.
Es bietet sich Ihnen als Immobilienmakler und mit dem Verdienst durch die Maklerprovision ein Berufsweg. Sie erhalten, egal ob Neu- oder Quereinsteiger, Unterstützung von einem bundesweit tätigem Team. Ist der erste Auftrag erfolgreich abgeschlossen, bietet die Maklerempfehlung eine gute Basis für den weiteren Berufsweg. Als Lohn erwartet Sie nach der Ausbildung die Maklerprovision. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie 30 oder 60 Jahre sind. Mit dem Entschluss zur Tätigkeit als Immobilienmakler, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, finden Sie einen Weg in eine neue Zukunft mit einem guten Verdienst durch die Maklerprovision. Als besonders bequem erweist sich der Umstand, dass die Ausübung der Tätigkeit bequem aus der eigenen Wohnung möglich ist. Damit sind weite Fahrtwege zu einem Arbeitgeber nicht mehr erforderlich.
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S. Hofschlaeger / pixelio.de