Es ist verständlich, dass Eigentümer ihre persönliche Preisvorstellung durchsetzen möchten. Flexibilität ist in den Preisverhandlungen aber unabdingbar.
So mussten wir leider erleben, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kam, weil ein Verkäufer wegen eines – im Vergleich zum Gesamtwert der Immobilie – überschaubaren Betrages – nicht verhandlungsbereit war.
Dies ereignete sich bei dem Verkauf eines freistehenden, älteren Einfamilienhauses, das für 250.000,- EUR im Süden Triers angeboten wurde.
Nach umfangreichen Verkaufsbemühungen fand sich ein ernsthafter Interessent, der bei einer zweiten Besichtigung einen befreundeten Architekten hinzuzog. Hiernach gab er seine Kaufpreisvorstellung mit 225.000,- EUR an, erhöhte sein Angebot schließlich auf 240.000,- EUR. Die Verkäuferseite bestand aber unbedingt darauf, dass 250.000,- EUR nicht unterschritten wurden.
Hierdurch ist eine Einigung nicht zustande gekommen. Der Verkauf erfolgte dann nach vielen Monaten zu einem deutlich schlechteren Ergebnis.