Bisweilen verharmlosen oder verschweigen Verkäufer Mängel an ihrem Objekt, um den Abschluss eines Kaufvertrages nicht zu gefährden.
Wir empfehlen, diese Mängel zu benennen und sogar in den Kaufvertrag aufzunehmen. So können langwierige und kostenaufwendige Rechtsstreite vermieden werden. Andernfalls kommen diese erst nach Abschluss der gesamten Angelegenheit auf Sie zu, wenn Sie die erhaltenen Geldmittel möglicherweise bereits anders disponiert haben.
Einem Kaufinteressenten mache ich – wenn ich spüre, dass dies erforderlich ist deutlich, dass eine Immobilie nicht in allen Details seinen Wünschen entsprechen kann. Ein wirklich kaufwilliger Gesprächspartner akzeptiert dies auch. Wird nachteiliges erst nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, fühlt er sich hintergangen und strebt jede nur jede denkbare Möglichkeit an, den Kaufpreis zu mindern.