Mit der Eigentümerin eines größeren Mehrfamilienhauses habe ich in Auftragsverhandlungen gestanden, die diese, wie sich herausstellte, nur geführt hatte, um von mir bestätigt zu bekommen, dass der von ihr bereits mit einem Interessent vereinbarte Kaufpreis marktüblich ist. Daraufhin wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, an dessen Zustandekommen ich nicht beteiligt war. Einige Wochen später hat mich diese Verkäuferin um Hilfe gebeten, weil ihr vertragserfahrener Käufer in den Kaufvertrag bewusst zweideutige Sachverhalte hat aufnehmen lassen, wovon ich dringend abgeraten hätte. Hierdurch haben sich für die Verkäuferin erhebliche Schwierigkeiten und eine Kaufpreisminderung ergeben. Im Nachhinein helfen konnte ich leider nicht mehr.