Häufig werden Wertermittlungen – auch sehr renommierter Gutachter – als Begründung von Kaufpreisforderungen vorgelegt. Diese orientieren sich an dem Sach – und Ertragswert. Bei Eigengenutzten Wohnimmobilien steht der Sachwert im Vordergrund. Dass dieser nicht immer dem Marktwert entspricht, zeigt sich anhand des Beispiels einer außergewöhnlich komfortabel ausgestatteten Doppelhaushälfte in schlechter Lage. Der hohe Sachwert ist ohne Zweifel gegeben. Käufer, die dieses akzeptieren finden sich aber – eben wegen der Lage – nicht.